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Sachkundenachweis für Rodentizide (Rattengift)

⚠ Wichtiger Hinweis: Sachkundenachweis erforderlich

Alle bei uns erhältlichen Rattengifte erfordern einen gültigen Nachweis nach § 11 ChemVerbotsV oder nach § 9 PflSchG.

Ohne Vorlage des entsprechenden Nachweises ist eine Auslieferung gesetzlich unzulässig.

Sollte der Nachweis nicht vorgelegt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € einbehalten.

Wie und wo erhalte ich den Nachweis?

Über Schulungen mit Prüfung bei Landwirtschaftskammern, Umweltämtern oder anerkannten Schulungsträgern.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Kammer oder Behörde.

Beispiele:
Sachkundenachweis Rattengift NRW über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,
Sachkundenachweis Rattengift Bayern über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
oder Sachkundenachweis Rodentizide Rheinland-Pfalz über die LWK Rheinland-Pfalz.

Kurze Info zum Sachkundenachweis

Dauer: In der Regel 1–3 Tage (8–16 Stunden) inklusive schriftlicher Prüfung.
Kosten: Abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Nach erfolgreichem Abschluss können Sie die entsprechenden Produkte direkt bei uns im Shop erwerben.

Hier geht es zu den freiverkäuflichen Produkten